Allgemeine Geschäftsbedingungen von MWSPORTS
(1) Leistungsumfang
(1.1) Im Leistungsumfang enthalten sind ein 60 oder 90 minütiges Training (je Einheit) inkl. zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnittener Trainingsplan. Beim Probetraining ist ein 30- 60 minütiges Training/Gespräch inkl. einer Anamnese im Leistungsumfang enthalten.
(1.2) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Klient fähig ist, an den sportlichen Einheiten teilzunehmen. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Klient unaufgefordert mitteilen. Der Klient versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Klienten unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
(2) Zahlungsbedingungen
(2.1) Der Klient überweist das gebuchte Training bzw. Paket innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an folgendes Konto: Michael Wolfsohn
(2.2) Wünscht der Klient eine Stundenbezahlung, so ist das jeweilige Entgelt für die monatlich angesammelten Trainingseinheiten zum Ende jeden Monats an das oben genannte Konto zu überweisen.
(3) Verhinderung und Ausfall
(3.1) Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden, wenn innerhalb einer Woche ein Ersatztermin gefunden wird.
(4) Haftung
(4.1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Michael Wolfsohn übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
(4.2) Michael Wolfsohn haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.
(5) Übertragbarkeit
Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
(6) Kündigung
(6.1) Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(6.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainingseinheiten.